Rückerstattungsrichtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle Dienstleistungen von ProzessKern. Sie beschreibt Voraussetzungen, Verfahren und Fristen für Erstattungen. Gesetzlich zwingende Rechte – insbesondere bei Verbrauchern – bleiben unberührt. Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen; im Ausnahmefall bei Verbrauchereigenschaft gelten zusätzlich die gesetzlichen Verbraucherschutzregeln.
1. Anwendungsbereich & Begriffe
„Kunde“ ist das beauftragende Unternehmen. „Leistungen“ sind die in Angebot/SOW beschriebenen Beratungs-, Umsetzungs- oder Audit-Tätigkeiten. „Vorauszahlung“ sind vorab geleistete Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen.
2. Fälle mit Erstattungsanspruch
- Nicht-Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen: Für nicht erbrachte Leistungsanteile erstatten wir Vorauszahlungen anteilig.
- Doppelte oder fehlerhafte Zahlung: Überzahlungen werden vollständig zurückgeführt.
- Kündigung monatlicher Pakete: Bei Kündigung zum Monatsende erstatten wir vorab vereinnahmte, zukünftige Monatsentgelte; bereits erbrachte Leistung bleibt fällig.
- Projektverschiebung durch den Kunden: Noch nicht erbrachte, terminierte Leistungsteile können auf Wunsch erstattet oder ohne Zusatzkosten neu terminiert werden (nach Verfügbarkeit).
3. Fälle ohne Erstattungsanspruch
- Bereits erbrachte Leistungen: Fachleistungen und Beratungszeit, die erbracht wurden, sind nicht erstattungsfähig.
- Drittkosten: Fremdkosten (z. B. Reisekosten, externe Räume) sind nicht erstattungsfähig, sofern angefallen und belegt.
- Nichterreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs: Wir schulden Sorgfalt und Fachleistung, nicht einen bestimmten finanziellen Erfolg; reine Erwartungswerte sind nicht erstattungsfähig.
4. Besondere Regelungen je Produkt
Starter/Fokus (monatlich kündbar): Kündigung zum Monatsende in Textform. Vorauszahlungen für Folgemonate werden vollständig erstattet. Innerhalb eines laufenden Monats erfolgt keine anteilige Rückerstattung für bereits erbrachte Tage, es sei denn, die Leistung wurde aus Gründen in unserem Verantwortungsbereich nicht erbracht.
Skalierung (ggf. Mindestlaufzeit): Abweichende Laufzeiten werden im Angebot ausgewiesen. Bei vorzeitiger Beendigung aus wichtigem Grund durch den Kunden erstatten wir Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungsteile; weitergehende Ansprüche richten sich nach Vertrag/Gesetz.
Audit (einmalig): Stornierung bis 7 Kalendertage vor Start: 100 % Erstattung; bis 3 Tage: 50 %; weniger als 3 Tage: Erstattung der noch nicht angefallenen Reisekosten, die Auditgebühr gilt als angefallen, wenn das Team fest gebucht war. Bei von uns verursachter Absage erstatten wir 100 %.
5. Verfahren & Fristen
- Antrag: Per E-Mail an [email protected] mit Angaben zu Vertrag/Projekt, Rechnungsnummer, Begründung und gewünschter Lösung.
- Prüfung: Eingangsbestätigung binnen 2 Werktagen, Entscheidung in der Regel binnen 5 Werktagen.
- Auszahlung: Genehmigte Erstattungen leisten wir innerhalb von 14 Kalendertagen über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel.
- Frist zur Geltendmachung: Spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum, es sei denn, zwingendes Recht sieht anderes vor.
6. Chargebacks & Streitbeilegung
Bitte kontaktieren Sie uns vor Einleitung eines Chargebacks, damit wir eine faire Lösung finden können. Wir behalten uns vor, Leistungen bis zur Klärung vorübergehend auszusetzen. Unberührt bleiben gesetzliche Rechte.
7. Rechtliche Hinweise
Diese Richtlinie ergänzt den Vertrag/AGB und schränkt zwingende Rechte nicht ein. Für B2B-Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; sollten Kund:innen ausnahmsweise als Verbraucher handeln, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich.
8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.
9. Kontakt
ProzessKern • Alexanderstrasse 3, 10178 Berlin • Telefon +49 30 81459287 • E-Mail [email protected]
Stand: . Wir behalten uns angemessene Anpassungen der Richtlinie vor; Änderungen gelten nur für zukünftige Sachverhalte.